Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz, kurz BaFG. Viele Unternehmer haben davon gehört, wissen aber nicht, ob es sie betrifft. Hier bekommen Sie die Antwort, ohne Juristendeutsch.
Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: September 2026.
Worum geht es beim Barrierefreiheitsgesetz?
Das BaFG setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in österreichisches Recht um. Ziel ist, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind, zum Beispiel für Menschen, die schlecht sehen, einen Screenreader verwenden oder keine Maus bedienen können.
Für Websites relevant ist vor allem der sogenannte elektronische Geschäftsverkehr. Also alles, bei dem Verbraucher online etwas kaufen, buchen oder einen Vertrag abschließen. Klassische Beispiele sind Online-Shops, Buchungssysteme und Terminbuchungen mit Vertragsabschluss.
Betrifft es mein Unternehmen?
| Situation | Einschätzung |
|---|---|
| Reine Info-Website ohne Kauf oder Buchung | In der Regel nicht direkt erfasst |
| Online-Shop oder Buchung für Verbraucher | Grundsätzlich betroffen |
| Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen anbietet | Ausgenommen |
| Kleinstunternehmen, das Produkte herstellt oder handelt | Nicht ausgenommen, aber Erleichterungen |
| Reines B2B-Angebot | In der Regel nicht erfasst, da es um Verbraucher geht |
Wer gilt als Kleinstunternehmen?
Ein Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und entweder höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Wer diese Grenzen einhält und Dienstleistungen anbietet, ist vom BaFG ausgenommen. Das gilt laut WKO auch für einen Webshop eines Kleinstunternehmens.
Wichtig: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen. Kleinstunternehmen, die Produkte aus dem Geltungsbereich herstellen, importieren oder handeln, sind nicht ausgenommen. Für sie gibt es aber Erleichterungen beim Verwaltungsaufwand.
Was passiert, wenn man es ignoriert?
Die Einhaltung kontrolliert die Marktüberwachung beim Sozialministeriumservice. Bei Verstößen sind Verwaltungsstrafen vorgesehen: für Großunternehmen bis zu 80.000 Euro, für KMU und Kleinstunternehmen gelten niedrigere Höchststrafen. Bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen gilt ausdrücklich der Grundsatz „Beraten vor strafen“.
Das heißt nicht, dass man sich zurücklehnen sollte. Beschwerden können von Kunden und Verbänden kommen, und eine nachträgliche Umstellung unter Zeitdruck ist immer teurer als eine geplante.
Der 10-Minuten-Selbsttest für Ihre Website
Diese Checks schaffen Sie ohne Fachwissen. Wenn Sie bei mehreren Punkten hängen bleiben, lohnt sich ein genauerer Blick.
1.Nur mit der Tastatur bedienen
Legen Sie die Maus weg und navigieren Sie mit der Tab-Taste durch Ihre Seite. Sehen Sie immer, wo Sie gerade sind? Kommen Sie bis zum Kaufen- oder Absenden-Button?
2.Auf 200 Prozent zoomen
Vergrößern Sie die Seite im Browser. Bleibt alles lesbar, oder überlappen Texte und verschwinden Buttons?
3.Kontraste prüfen
Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund sieht elegant aus, ist aber für viele schwer lesbar. Kostenlose Kontrastprüfer im Netz zeigen Ihnen, ob Ihre Farben ausreichen.
4.Bilder beschreiben
Haben Produktbilder und wichtige Grafiken einen Alternativtext? Screenreader lesen diesen vor. Ohne ihn hört der Nutzer nur „Bild“.
5.Formulare testen
Hat jedes Eingabefeld eine sichtbare Beschriftung? Werden Fehlermeldungen verständlich angezeigt, nicht nur durch eine rote Umrandung?
Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt
Barrierefreie Websites sind für alle angenehmer: klarere Struktur, besser lesbare Texte, Formulare, die auch am Handy funktionieren. Vieles davon deckt sich mit dem, was Google belohnt. Und ältere Kunden, eine kaufkräftige Zielgruppe, profitieren besonders.
Fazit
Wer als Kleinstunternehmen Dienstleistungen anbietet, ist vom BaFG ausgenommen. Wer online an Verbraucher verkauft oder Buchungen annimmt und größer ist, sollte jetzt handeln. In beiden Fällen gilt: Barrierefreiheit ist kein Zusatzaufwand, sondern schlicht gute Website-Qualität.
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